![]() Energie-Initialberatung: Lernen Sie Ihre Einsparpotenziale kennen In einer Energie- Initialberatung analysieren wir für Sie sämtliche energierelevanten Daten und geben Ihnen erste Empfehlungen zu bestehenden Einsparpotenzialen. Sie erhalten
Energie-Detailberatung: Verwandeln Sie Ihre energetischen Schwächen in Stärken In einer Energie- Detailberatung lokalisieren wir anhand Ihrer Verbrauchswerte die größten energetischen Schwachstellen in Ihrem Unternehmen. Wir bewerten die vorhandenen Optimierungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Kosten sowie Ihren Nutzen und prüfen die Durchführbarkeit. Damit bieten wir Ihnen
Energieaudit: Erfüllen Sie eine der Voraussetzungen für die Erstattung der Stromsteuer! Im Rahmen eines Energieaudits erfassen und analysieren wir die Energieverbrauchsdaten Ihres Unternehmens. Ziel des Audits ist es, Energieflüsse und mögliche Einsparpotenziale zu bewerten und zu dokumentieren. Mit einem Energieaudit bekommen Sie
Lastganganalyse Strom und Gas: Schaffen Sie Transparenz über Ihre Verbräuche Im Rahmen einer Lastganganalyse interpretieren wir Ihre Lastgänge und identifizieren Leistungsspitzen. Damit erfahren Sie, wie Sie besonders kostenintensive Leistungsspitzen reduzieren und somit Ihre Energiekosten senken. Über die Analyse können Sie
Konzepte zur Beleuchtungsmodernisierung: Setzten Sie auf den richtigen Partner Sie denken über die Erneuerung Ihrer Beleuchtungsanlage nach? Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Produkte und Beleuchtungstrends auf dem Markt und unterstützen Sie bei der Auswahl der für Sie passenden technischen Lösungen. Um Ihr Einsparpotenzial voll auszuschöpfen, überwachen wir darüber hinaus die technische Umsetzung. Wir bieten Ihnen
Beratung bei der Energiebeschaffung: Entwerfen Sie Ihre optimale Einkaufsstrategie Angelehnt an die aktuelle Struktur Ihres Energieeinkaufs, monitoren wir die Energiepreisentwicklung und unterstützen Sie bei der Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren. Zusammen bestimmen wir den optimalen Einkaufszeitpunkt für Strom und Gas. Wir bieten Ihnen hierbei
Einführung von Energiemanagement gemäß DIN EN ISO 50001 Gemeinsam bestimmen wir die Ziele Ihrer künftigen Energiepolitik. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Implementierung Ihres betrieblichen Energiemanagements und begleiten Sie auf dem Weg zur Zertifizierung. Auf Wunsch bieten wir Ihnen interne Schulungen rund um das Thema Energiemanagement an. Wir beraten Sie hiermit über
Mobile Zählererfassung: Zählerstände effektiv erfassen Sie lesen Ihre Zählerstände manuell ab? Dies ist leider oft fehleranfällig und zeitintensiv. Sie wissen nicht, ob sich eine mobile Zählerfassung für Ihr Unternehmen lohnen könnte? Wir analysieren gerne Ihre aktuelle Zählerstruktur und beraten Sie im Falle einer mobilen Erfassung - sowohl hinsichtlich der Auswahl der passenden Hardware als auch bezüglich der Software. Damit bieten wir Ihnen
Energieausweise für Nicht-Wohngebäude: Bewerten Sie Ihre Immobilien Grundsätzlich kann man wählen zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsorientiertem Energieausweis. Für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises machen wir eine Bestandaufnahme zur Gebäudehülle und der installierten Technik. Im Rahmen eines verbrauchsorientierten Energieausweises bewerten wir die Energieverbräuche der letzten drei Jahre. Beide Energieausweise beinhalten Modernisierungsempfehlungen. Wir bieten Ihnen auf Wunsch
CO2-Bilanz (auch CO2-Fußabdruck): Machen Sie Ihre CO2-Spuren sichtbar Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die CO2-Bilanz Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Gemeinsam legen wir wir Ihre Klimaziele fest und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten zur Verbesserung Ihrer CO2-Bilanz. Diese beinhaltet
Beratung Fördermittel: Nutzen Sie staatliche Subventionen Sie möchten Ihre Immobile energetisch optimieren, wissen aber nicht, ob und falls ja, in welchem Rahmen Sie staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen können? Wir beraten Sie über staatliche Fördermittel und wählen gemeinsam mit Ihnen das passende Programm aus. Sie erhalten
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Für eine Erstattung von Stromsteuern müssen Unternehmen laut § 10 Abs. 3 Stromsteuergesetz (StromStG) generell Maßnahmen zur Energieeinsparung nachweisen. In der sogenannten Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) vom 31. Juli 2013 wurde festgelegt, dass dies erfolgen kann durch
Diese Maßnahmen werden in der Regel von größeren Unternehmen umgesetzt. XXX können diesen Nachweis gemäß § 2 Abs. 1 Nummer 1 bis 3 SpaEfV auch erbringen durch sogenannte Alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz. Hierzu zählen
Das sogenannte Alternative System zur Verbesserung der Energieeffizienz nach Anlage 2, Nr. 1 SpaEfV bewertet vor allem die IST- Situation und mögliche Einsparpotenziale. Es geht darin um die
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 dient vor allem dazu,
Beide Systeme können ein erster Schritt für XX zur Etablierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 sein, welches darüber hinaus die Prozesse zur Verbesserung der Energieeffizienz überwacht.
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